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   VG Gera, 19.07.2000 - 2 E 653/00 GE   

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https://dejure.org/2000,28749
VG Gera, 19.07.2000 - 2 E 653/00 GE (https://dejure.org/2000,28749)
VG Gera, Entscheidung vom 19.07.2000 - 2 E 653/00 GE (https://dejure.org/2000,28749)
VG Gera, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 2 E 653/00 GE (https://dejure.org/2000,28749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung rechtswidriger Beschlüsse und Verwaltungsakte des Landkreises; Voraussetzungen für eine Ausschreibung nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb ; Anforderungen an eine Beanstandungsverfügung nach der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO); Feststellung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Auszug aus VG Gera, 19.07.2000 - 2 E 653/00
    Die rechtsaufsichtliche Verfügung muß also einerseits neben der Fehlerbezeichnung regelmäßig eine so vollständige Handlungsaufforderung enthalten, daß deren Befolgung durch die Gemeinde oder den Landkreis zur restlosen Fehlerbeseitigung führt; andererseits darf die Rechtsaufsichtsbehörde nicht mehr verlangen, als zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes notwendig ist (Thür OVG, Urteil vom 19.10.1999 - 2 KO 822/96 -, S. 11 des Entscheidungsabdrucks; BayVGH, Urteil vom 27.05.1992 - 4 B 91.190 -, NVwZ-RR 1993, 373; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.1986 - 15 A 1479/82 -, NVwZ 1987, 155).

    Ansonsten würde diese Maßnahme einen disziplinarrechtlichen Einschlag eines förmlichen Tadels erhalten, der dem Kommunalaufsichtsrecht grundsätzlich fremd ist (BayVGH, Urteil vom 27.05.1992 - 4 B 91.190 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1986 - 15 A 1479/82
    Auszug aus VG Gera, 19.07.2000 - 2 E 653/00
    Die rechtsaufsichtliche Verfügung muß also einerseits neben der Fehlerbezeichnung regelmäßig eine so vollständige Handlungsaufforderung enthalten, daß deren Befolgung durch die Gemeinde oder den Landkreis zur restlosen Fehlerbeseitigung führt; andererseits darf die Rechtsaufsichtsbehörde nicht mehr verlangen, als zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes notwendig ist (Thür OVG, Urteil vom 19.10.1999 - 2 KO 822/96 -, S. 11 des Entscheidungsabdrucks; BayVGH, Urteil vom 27.05.1992 - 4 B 91.190 -, NVwZ-RR 1993, 373; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.1986 - 15 A 1479/82 -, NVwZ 1987, 155).

    Denn in einem solchen Fall verstößt die Beanstandung als in den Rechtskreis der kommunalen Körperschaft eingreifende Maßnahme regelmäßig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sofern die Rückgängigmachung eines aufgrund eines Kreistagbeschlusses oder einer Entscheidung des Landrats bzw. eines nachgeordneten Dezernenten abgeschlossenen Rechtsgeschäftes in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aussichtslos erscheint (Thür OVG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 2 KO 822/96 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.05.1986 - 15 A 1479/82 -, a.a.O.).

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